Die Bundesrepublik hat neben den drei Stadtstaaten 13 Flächen-Bundesländer, insgesamt also 16 Bundesländer. Grundsätzlich hat jedes Bundesland ein Landesarbeitsgericht. Ausnahmen: Berlin und Brandenburg haben seit mehreren Jahren ein gemeinsames Landesarbeitsgericht. Und neben Nordrhein-Westfalen mit den…