Der allseits bekannte Baumarkt-Einheits-Auftritt. Gefühlte 100 Gänge, Zehntausende Artikel, mindestens 20 Vorschriften, was man in dem Markt alles nicht darf und «Allgemeine Geschäftsbedingungen», die dem wachen Auge der Verbraucherschützer sicher nicht besonders gut gefallen dürften.Beratung? Es gibt…