Wollte Hautkrebsscreening bei Risikopatientin nur als IGEL– Leistung erbringen, obwohl Kostenübernahme durch Krankenkasse der Ärztinbekannt sein müßte. Es stand bereits in der Tageszeitung und istvermutlich auch in anderen Medien Thema gewesen, was alles so alsindividuelle Leistung von Versicherten bezahlt…