Rechtsanwalt Stephan Becker

Berlin, Deutschland

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Beschreibung

Besonderheiten

Als Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter TÜV bin ich seit Jahren für meine Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten tätig und setze die Ansprüche meiner Mandanten durch.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind

Arbeitsrecht — Arbeitnehmer– und Arbeitgebervertretung, z.B. bei Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Lohnforderungen, Betriebsrat, Personalrat, Zeugniserteilung etc.

Beamtenrecht — Vertrauensanwalt der Gewerkschaft der Polizei (GdP), z. B. bei Disziplinarverfahren, Strafverfahren, Konkurrentenverfahren etc.

Verkehrsrecht — Verkehrsunfall, Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht, Führerscheinentzug, etc.

allgemeines Zivilrecht und Strafrecht

Datenschutz — externer Datenschutzbeauftragter, Rechtsberatung, Videoüberwachung etc.

Firmengeschichte

Hat 2008 eröffnet.

Nach dem Studium und dem Referendariat habe ich zunächst mehrere Jahre als Angestellter Rechtsanwalt in Hamburg und Berlin gearbeitet.

Schließlich führte die Leidenschaft zum Beruf des Rechtsanwalts und dem Umgang mit den Mandanten als notwendige Konsequenz zur Eröffnung der eigenen Kanzleiräume.

Diese befanden sich zunächst in Lankwitz. Seit November 2013 befindet sich die Kanzlei in Zehlendorf.

Der Inhaber

Stephan B.

Inhaber

Im Laufe der Jahre haben sich mehr und mehr Spezialisierungen herausgebildet.

Seit dem Jahr 2009 bin ich als externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und beratender Rechtsanwalt für mehrere Unternehmen tätig.

Im Jahr 2013 wurde der Antrag auf Verleihung des Fachanwaltstitels für Arbeitsrecht bei der Rechtsanwaltskammer Berlin gestellt. In diesem Bereich berate und vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Im Jahr 2014 wird voraussichtlich der Antrag auf Verleihung des Fachanwaltstitels für Verkehrsrecht folgen. Die meisten Mandanten kommen zunächst wegen eines unverschuldeten oder verschuldeten Verkehrsunfalls zu mir, bei dem ich für die professionelle Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der Versicherung sorge. Schließlich gehen die Unfälle oft auch mit Bußgeld– oder sogar Strafverfahren einher. Ferner werden meine Mandanten von mir bei Rotlicht– und Geschwindigkeitsverstößen sowie bei die Entziehung der Fahrerlaubnis vertreten und unterstützt.