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Besonderheiten
Fachanwalt für Mietrecht
Die Kanzlei Dr. Schmidt berät Vermieter und Mieter bei der Anbahnung, Ausgestaltung und dem Abschluß von privaten oder gewerblichen Mietverträgen, bei der Durchsetzung mietvertraglicher Ansprüche auf Seiten Vermieter und Mieter, bei der Durchführung des Mietverhältnisses sowie dessen Beendigung.
Es erfolgt eine umfassende Beratung in allen Angelegenheiten rund um das Mietrecht. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind wir für Sie bei der Lösung nachfolgender Themen gerne behilflich:
Rechtsstreitigkeiten/Prozesse rund um das gesamte Mietrecht
Vertragsgestaltung bzw. Prüfung
Kündigung bzw. Abwehr einer Kündigung
Räumungsklage bzw. Abwehr einer Räumungsklage
Mietmängel — Mietminderung
Betriebskosten /Nebenkosten — Betriebskostenabrechnungen
Mieterhöhungen
Modernisierungsmaßnahmen, Schönheitsreparaturen
Mietkaution
Umfang des Mietgebrauchs
Erwerb von Grundstückseigentum
Bestimmung von Kündigungsfristen
Prüfung Ihres Mietvertrages anhand des AGB-Gesetzes, welche Klauseln sind rechtsunwirksam
usw.
Daneben ist Rechtsanwalt Dr. Schmidt auch in folgenden Rechtsgebieten tätig: Arbeitsrecht, Erbrecht, Forderungseinzug (Inkasso), Handelsvertreterrecht, Vertragsrecht und Allgemeines Zivilrecht.