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Besonderheiten
Rechtsanwalt Arne Hartmann bietet Ihnen eine Rundumbetreuung insbesondere auf dem Gebiet des Erbrechts an. Die Betreuung umfasst sowohl die interne Beratung als auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen gegen Dritte.
Die Praxis zeigt, dass zwischen den anwaltlichen Leistungen vor dem Todesfall und danach Wechselbeziehungen bestehen. Probleme, die der Erblasser vor seinem Tod nicht gelöst hat, treten danach an die Oberfläche.
Vor dem Todesfall stehen gestaltende Aspekte bei der Beratung im Vordergrund:
Testament und Erbvertrag
Lebzeitige Vermögensübertragung
Schenkung– und Erbschaftsteuer
Stiftung
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Nach dem Todesfall geht es häufig nicht nur um eine Beratung, sondern auch um die Vertretung der Interessen des Auftraggebers, die mit den Interessen anderer kollidieren:
Unklare Erbfolge
Erbengemeinschaft
Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
Nachlasspflegschaft und Testamentsvollstreckung
Erbenhaftung
Rechtsanwalt Arne Hartmann freut sich auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen.