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Besonderheiten
Anlegerschutz ist unsere Kernkompetenz! Seit Jahren vertreten wir Anleger mit großem Erfolg gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzdienstleister und Berater. Unsere Spezialisten kämpfen für Ihren Anlegerschutz und setzen Ihre Schadenersatzansprüche durch.
Für private und gewerbliche Kreditnehmer setzen wir Ansprüche im Zusammenhang mit Kreditverträgen durch, beispielsweise nach Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen, bei unwirksamen Zinsanpassungsklauseln oder einem Verstoß gegen verbraucherkreditrechtliche Vorschriften.
Firmengeschichte
Hat 2010 eröffnet.
Glaubwürdig — entschlossen — konsequent
Wir sprechen erst eine Empfehlung aus, nach gründlicher Prüfung Ihrer Situation. Wenn Sie sich für uns entscheiden, loten wir möglichst jede denkbare Möglichkeit aus und setzen sie konsequent um!
Viele Anwaltskanzleien sind auf der Suche nach Mandaten geschädigter Anleger. Manche werben damit, dass eine Erstberatung nur 50 € koste oder gar unentgeltlich sei. Aber ist eine solche «Billiglösung» die richtige Antwort auf Ihre Probleme? Die meisten unserer Mandanten sagen uns, dass sie auch für die Beratung nichts bezahlt haben, in der ihnen die Geldanlage empfohlen wurde, die ihnen jetzt große Probleme macht.
Wir arbeiten nicht mit Lockangeboten und Preisdumping. Wir erbringen eine qualifizierte, anspruchsvolle Dienstleistung und die hat nun mal ihren Preis. Und wir machen und sehr viel Arbeit schon bei der Bearbeitung Ihrer Mandatsanfragen weil wir meinen, dass Ihnen damit am besten geholfen ist. Aussichtslose Fälle lehnen wir ab.