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Besonderheiten
Wir sind für Sie auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und des Zivilrechts tätig. Wir beraten und vertreten Sie deutschlandweit gerichtlich und außergerichtlich. Besondere Kompetenzen können wir nachweisen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und des
Familienrechts. Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Kleinert erhielt von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht und die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen.
Seit Jahren sind wir auf folgenden Gebieten tätig:
* Arbeitsrecht insbesondere zu Themen Kündigung, Aufhebungsvertrag und Kündigungsschutz.
* Familienrecht
* Erbrecht /Nachlassplanung
* Gesellschaftsrecht
* Versicherungsrecht
* Immobilienrecht einschließlich Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Selbstverständlich sind wir mit dem Einzug von Forderungen/Inkasso und in der Zwangsvollstreckung tätig.
Wir wollen Ihnen den Service einer persönlichen Rechtsabteilung bieten.