Angefragt dort, Angebote erhalten, aber zuerst Provisionsregelung unterschreiben müssen. Verlangen Ausweisdaten auch zuerst. Dann bekommt man 6,7 Angebote mit kompletten Vermieteradressen und muss sich um alles selber kümmern. Auch Mietvertragsverhandlungen nur mit dem Vermieter. Nach Mietvertragsabschluss muss man dann eine Provision bezahlen, die ab 40% losgeht. Also Mietvertrag für ein Monat man zahl 40% an die Homecompany. Bei 750 Euro Miete Monat sind das 300 Euro. wohlgemerkt nur für das Versenden von Adressen, für mehr nicht. Als ich nachfragte, was passiert, wenn man dann länger mieten möchte, erhielt ich als Antwort, das es es eine Staffelprovision sei und man dann Provision nachzahlen muss. Auf mein Einwand, das dies meiner Meinung nach nicht rechtens ist, bekam ich Drohung per Anwalt, falls ich das dann nicht bezahlen würde. Unter solchem Umständen wollte ich keinen Mietvertrag abschliessen. Wichtig für alle Mietsuchende: Machen Sie, wenn überhaupt, nur einen Mietvertrag für einen Monat und verlängern dann mit dem Vermieter. Sie müssen dann nicht nochmals eine Provision bezahlen an die Homecompany. Denn es gilt: Mitwohnzentralen Wohnungsvermittlungsgesetz, Provision Auch für alle bundesweiten Mitwohnzentralen gelten die Regelungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes, wenn sie für die Vermittlung von Wohnungen eine Provision verlangen(AG Düsseldorf 57 C 11358⁄98). Eine Mieterin hatte zunächst für drei Monate ein möbliertes Zimmer angemietet und dafür 55 Prozent einer Monatsmiete als Provision an die vermittelnde Mitwohnzentrale gezahlt. Nach Ablauf der drei Monate vereinbarte die Mieterin mit ihren Vermietern die Verlängerung des Mietverhältnisses für fünf weitere Monate. Und da wollte die Mitwohnzentrale ein zweites Mal kassieren und errechnete nun für insgesamt acht Monate Mietzeit einen Provisionsanspruch von insgesamt 120 Prozent einer Monatsmiete. Unzulässig, so das Amtsgericht Düsseldorf. Nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz muss nie Provision gezahlt werden, wenn ein bestehendes Mietverhältnis nur verlängert wird. Das Gesetz gilt nicht nur für Makler, sondern auch für Mitwohnzentralen. Quelle: Deutscher Mieterbund /Mietrecht