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Besonderheiten
Trennung, Scheidung, Unterhalt, Eheverträge — wir beraten und vertreten Sie in fast allen Belangen des Scheidungs– und Familienrechts:
Beratung bei Trennung und gerichtliche Vertretung bei der Ehescheidung,
Unterhalt für Kinder, Eltern und (frühere) Ehegatten,
Verhandeln und Prüfen von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen,
Aufteilung gemeinsamen Vermögens, Ausgleich des Zugewinns und Ausgleich von Rentenansprüchen (Versorgungsausgleich),
Sorge– und Umgangsrecht für Kinder,
Begründung und Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung, arbeiten mit juristischen Datenbanken und besuchen Fortbildungen. Wir wissen, dass die Rechtssprache kompliziert ist und versuchen, uns verständlich auszudrücken.
Unsere Mandantinnen und Mandanten beauftragen uns für die Beratung, außergerichtliche Vertretung und Prozessführung. Wir bevorzugen stets einvernehmliche Lösungen — sollte es aber notwendig sein, so streiten wir uns auch vor Gericht. Wenn Sie zunächst eine fachliche Einschätzung Ihres Anliegens möchten, empfehlen wir die Erstberatung.
Firmengeschichte
Hat 1995 eröffnet.
Die Sozietät Stallbaum+Zink Rechtsanwälte wurde vor 20 Jahren für Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen gegründet.
Heute beauftragen uns unsere Mandantinnen und Mandanten vornehmlich im Familienrecht (Trennung, Scheidung, Unterhalt, Eheverträge u.a.). Den aktiven Rechtsanwälten Stefan Stallbaum und Tobias Zink steht der Kanzleigründer Herbert Ladwig beratend zur Seite.
Der Inhaber
Tobias+Stefan Z.
Inhaber
Tobias Zink
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Jahrgang 1973, Studium in Tübingen, Referendariat in Stuttgart, Berlin und Tokio, 1 Sohn.
Seit 2005 auf Familienrecht spezialisiert: Trennung, Scheidung, Unterhalt, Ehevertrag, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich, Sorge– und Umgangsrecht u.a.
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein, der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung und des Deutschen Familiengerichtstages.
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Stefan Stallbaum
Rechtsanwalt
Jahrgang 1963, verheiratet, Studium der Rechtswissenschaft in Passau, Würzburg und München.
Seit 1992 Rechtsanwalt, zunächst in einer internationalen Sozietät in Frankfurt und seit seit 2001 als Partner der Sozietät Stallbaum+Zink in Stuttgart.
Ausgestattet mit gesellschaftsrechtlichen Kenntnissen gilt sein besonderes Interesse der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung von Ehen und Erbengemeinschaften