Dieser Beurteilung kann man sich nur anschließen!In einem Bagatellfall, der fast ausschließlich telefonisch, geschweige denn gerichtlich verhandelt wurde, betrug Herrn Dr. Barths unglaubliches Honorar über € 7.000,00. Die Rechtsschutzversicherung hielt davon 1⁄7 für angemessen und erstattete rund € 1000,00. Den…